Grundsätze
Für die Finanzierung gelten folgende Grundsätze (z.T. in Stiftungsurkunde stipuliert):
1. Geld kommt Äthiopien zu Gute.
Stiftungsräte und Geschäftsleitung Schweiz arbeiten auf freiwilliger, unbezahlter Basis und beziehen für ihre Tätigkeiten keine Entschädigungen.
2. Auch Äthiopien muss seinen Beitrag leisten
Die Erfahrung vieler Entwicklungshilfeprojekte zeigt, dass diese langfristig dann erfolgreich sind, wenn die Projekte nicht nur ausschliesslich auf der Hilfe durch die Hilfsorganisation basieren, sondern wenn Nutzniesser vor Ort die Projekte mit eigenem Engagement unterstützen.
Mittel-Bedarf
Finanzielle Mittel benötigen wir
Primär für
- die Beschaffung von Material für den Bau und Betrieb von Pflanzschulen zur Setzlingsproduktion (Samen, Mutter-Pflanzen, Hilfsmaterial) und Transport desselben an die Projektstellen
- Beschaffung von Wasserpumpen
- Bau von Bewässerungsanlagen (Staudämme, Weiher, Kanäle etc.)
- Entschädigung von Bauleitern bei Dammbauten und Kanälen sowie Mitarbeiter (Landesvertreter) in Äthiopien
- Externe Kosten für Verwaltung der Stiftung (z.B. Kontrollstelle, Gebühren, Prospektmaterial, etc.), Barauslagen und Spesen.
Sekundär für
- Bezahlung von Experten bei Dammbauten
- Unterstützung Ausbildung, speziell von Frauen für Gemüseanbau
- Anschaffung benötigtes Material (für Trainingcenters)
Mittel-Beschaffung
Die finanziellen Mittel sollen wie folgt beschafft werden:
Das Startkapital von Fr. 40'000.-- bei der Stiftungsgründung wurde durch die Gründer gespendet.
Das Vermögen der Stiftung soll vermehrt werden durch:
- Freiwillige Beiträge der Mitglieder des Stiftungsrates
- Spenden von Privatpersonen
- Spenden von Firmen
- Spenden von Organisationen (Umwelt, Entwicklungshilfe, etc.)
- Beiträge der öffentlichen Hand
- Veranstaltung von Events (Sport, Baumpflanzaktionen, etc.)
Auf diese Weise hoffen wir, die für die Projekte benötigten Gelder zu erhalten.




